Diakonie im Rheinland und in Westfalen
Ärztegehälter an evangelischen Kliniken sollen um 4,5 Prozent steigen!
Schiedskommission legt nach erfolglosen Beratungen der Arbeitsrechtlichen Kommission einen Beschluss vor
Köln. Den Ärztinnen und Ärzte an den evangelischen Kliniken im Rheinland, in Westfalen und in Lippe steht ein faire Vergütung zu! Schon vor gut drei Jahren hat die Arbeitsrechtliche Schiedskommission der Diakonie für die evangelischen Krankenhäuser im Rheinland, in Westfalen und Lippe den Tarifvertrag für Ärzte des Marburger Bundes in einer kirchlichen Fassung als die maßgebliche Tarifregelung eingesetzt. Am TV Ärzte KF dürfte seither an evangelischen Kliniken eigentlich kein Weg mehr vorbeiführen.
Dennoch wenden manche Kliniken wie z.B. die Evangelischen Kliniken Bielefeld den AVR Diakonie mit einer deutlich schlechteren Vergütung der Ärzte an. Viele Beschäftigte haben bereits individuelle Zulagen zum TV Ärzte KF ausgehandelt, doch der Druck auf die Arbeitgeber muss noch steigen, bis endlich auch alle Ärztinnen und Ärzte an evangelischen Kliniken fair und marktgerecht vergütet werden.
Ein wichtiges Signal kommt aus der Diakonie selber: Die Arbeitsrechtliche Schiedskommission der Diakonie hat am 9. Juli 2010 auf Antrag der Dienstnehmervertreter entschieden, dass die Gehälter für die Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. April 2010 um 4,5 Prozent erhöht werden sollen. Für die Vergangenheit schlägt die Arbeitsrechtliche Schiedskommission die Abgeltung durch Zahlung eines Einmalbetrages in Höhe eines Monatsgehaltes vor. Vorausgegangen waren zwei erfolglose Beratungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland/Westfalen-Lippe.
Im Jahr 2007 hatte man als Referenz die bei den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken zur Anwendung gelangende Fassung des TV-Ärzte herangezogen. Dementsprechend war nun auch von der Dienstnehmerseite die im November 2009 für die BG-Kliniken vereinbarte Tariferhöhung eingefordert worden.
Nachdem die Dienstgeberseite dies aber abgelehnt und einen inhaltlich völlig inakzeptablen Gegenvorschlag unterbreitet hatte, war die Schiedskommission der Diakonie angerufen worden. Diese hat sich inhaltlich der Auffassung des Marburger Bundes und der übrigen Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission angeschlossen, demzufolge die Gehälter analog der Gehaltsentwicklung im Bereich der BG-Kliniken anzupassen sind.
Der vorgenannte Beschluss der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission stellt nun wieder einen Gleichklang mit den tariflichen Regelungen her. Formal muss sich die Arbeitsrechtliche Kommission noch einmal mit diesem Schiedsspruch befassen und ihn förmlich in den TV-Ärzte (Kirchliche Fassung) einarbeiten.
Zum Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission zählt auch noch ein Hinweis auf die am 2. Juli 2010 getroffene Prozessvereinbarung zur Fortentwicklung der Zusatzversorgungskasse. Im Hinblick auf die veränderte Lage auf den Finanzmärkten lassen sich die gegenwärtigen Versorgungszusagen langfristig nicht mehr refinanzieren, ohne dass entweder die Umlagebeiträge erhöht oder das Versorgungsversprechen nach unten korrigiert wird.
Dieses Problem, welches auch alle anderen Zusatzversorgungskassen in gleicher Weise trifft, bedarf allerdings noch einer eingehenden Diskussion zwischen der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Gremien der Zusatzversorgungskasse. Die Gespräche hierzu sollen im Herbst dieses Jahres aufgenommen werden.