Tarifabschluss mit dem
Paulinenkrankenhaus Nach drei Verhandlungsrunden haben sich der Marburger Bund
LV Berlin/Brandenburg und die Paritätische Tarifgemeinschaft für das
Paulinenkrankenhaus in Berlin auf einen arztspezifischen Tarifvertrag geeinigt. Der Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft. Ab dem 01.01.2009 gelten die nachfolgenden Tabellenwerte und
Stufenaufstiege, die den Regelungen entsprechen, die der Marburger Bund mit dem
Deutschen Herzzentrum Berlin vereinbart hat.
Bezeichnung Euro Euro Euro Euro Euro Arzt 3.600,00 € 3.800,00€ 3.950,00 € 4.200,00 € 4.500,00 € im 1. Jahr im 2. Jahr im 3. Jahr im 4. Jahr ab dem Facharzt 4.750,00 € 5.150,00 € 5.500,00 € 5.700,00 € 5.900,00 € ab dem ab dem ab dem ab dem ab dem Oberarzt 5.950,00 € 6.300,00 € 6.800,00 € ab dem ab dem ab dem Vertreter des 7.000,00 € AT AT ab dem ab dem ab dem
5. Jahr
1. Jahr
4. Jahr
7. Jahr
9. Jahr
11. Jahr
1. Jahr
4. Jahr
7. Jahr
ltd. Arztes
1. Jahr
4. Jahr
7. Jahr
Ab dem 01.01.2010 erhöhen sich die Tabellenwerte um weitere 2,5 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2010.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Darüber hinaus kann die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
im gegenseitigen Einvernehmen in einer Nebenabrede auf bis zu maximal 45
Stunden bei vollem Lohnausgleich verlängert werden. Diese Möglichkeit der
individuellen Arbeitszeiterhöhung wurde auf ausdrücklichen Wunsch der
Ärzteschaft im Paulinenkrankenhaus aufgenommen.
Die tägliche Arbeitszeit darf an den Arbeitstagen über acht Stunden hinaus auf bis zu 15 Stunden verlängert werden, wenn mindestens die acht Stunden überschreitende Zeit als Bereitschaftsdienst abgeleistet wird. Die wöchentliche Arbeitszeit darf bei individueller schriftlicher Einwilligung des Arztes durchschnittlich bis zu 60 Stunden betragen. Die maximale wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 64 Stunden. Innerhalb von 26 Wochen müssen neun Wochenenden arbeitsfrei sein.
Die Regelungen zur Rufbereitschaft entsprechen der ursprünglichen BAT-Regelung. Der Bereitschaftsdienst wird im Paulinenkrankenhaus mit 100 % als Arbeitszeit gewertet und vergütet. Bei der Anordnung von Bereitschafsdiensten ist es erstmalig gelungen, den berufserfahrenen Ärzten die Möglichkeit der Reduzierung von Bereitschaftsdiensten pro Monat einzuräumen. So darf nach 25jähriger beruflicher Tätigkeit auf Verlangen eines Arztes dieser nur noch für bis zu max. zwei Bereitschaftsdiensten pro Monat eingeteilt werden. Nach 30jähriger beruflicher Tätigkeit darf auf Verlangen des Arztes dieser überhaupt nicht mehr zu Bereitschaftsdiensten eingeteilt werden.
„Mit dieser Tarifeinigung ist ein weiterer Lückenschluss in
der Berliner Krankenhauslandschaft gelungen“, erklärte Rechtsanwalt Manfred
Husmann, MB-Verhandlungsführer und Geschäftsführer des Landesverbandes
Berlin/Brandenburg. Auch der Verwaltungsleiter des Paulinenkrankenhauses, Herr
Pichlmayer, äußerte sich zufrieden: „Der Abschluss mit dem Marburger Bund sichert
die Arbeitsbedingungen und orientiert sich an den in Berlin vorhandenen
Vergütungsbedingungen.“
RA M. Husmann
- Geschäftsführer -