Der Marburger Bund hat mit dem Deutschen Herzzentrum
Berlin (DHZ B), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einen Tarifvertrag in Form
eines Vorschalttarifvertrages abgeschlossen. Dieser Vorschalttarifvertrag
stellt die erste Stufe zum Abschluss eines arztspezifischen Haustarifvertrages
bei dem DHZ B dar. Schwerpunkt des Vertrages sind Regelungen zur Arbeitszeit
sowie zum Bereitschaftsdienst. Danach sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
24-stündige reine Bereitschaftsdienste möglich. An Werktagen darf im Anschluss
an eine 8-stündige Vollarbeitszeit ein 16-stündiger Bereitschaftsdienst
angeschlossen werden. Pro Kalendermonat sind dabei mindesten zwei Wochenenden
(Samstag und Sonntag jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) arbeitsfrei. Bei der Bewertung und Vergütung des Bereitschaftsdienstes
wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes mit 95 % bewertet. Die abgeleistete
Zeit wird mit der Stundenvergütung bezahlt. Hiervon ausgenommen sind
Bereitschaftsdienste im Paulinenkrankenhaus. Diese werden in drei Stufen
bewertet, welche bis auf die Stufe III dem Tarifvertrag "TV-Ärzte/VKA" entspricht. Die Stufe III wird hierbei jedoch mit 95 % und nicht mit 90 % - wie im VKA-Abschluss - bewertet. Hierfür wird für die als Arbeitszeit gewertete Zeit die
Stundenvergütung bezahlt. Zum 31.01.2007 erhält jede Ärztin bzw. jeder Arzt eine
Einmalzahlung in Höhe von 300,00 € brutto. Der Vorschalttarifvertrag tritt am 01.01.2007 in Kraft
und kann erstmals zum 31.03.2007 mit einer Frist von einem Monat gekündigt
werden. Die Tarifvertragsparteien haben sich verpflichtet,
unverzüglich in Verhandlungen über den Abschluss eines endgültigen
arztspezifischen Haustarifvertrages einzutrete