Einvernehmen zwischen
Marburger Bund und Charité Universitätsmedizin
Berlin
über
folgende
Eckpunkte
eines Tarifvertrages
1. Geltungsbereich
Ärzte sowie die nichtärztlichen Wissenschaftler, die dem Klinikum zugeordnet sind oder die überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen.
2. Vertragsarbeitszeit
Regelarbeitszeit42
WStd.
Individuell einvernehmlich erweiterbar auf 48
WStd.
Ärzte mit Aufgaben ausschließlich in Forschung
und Lehre sowie wissenschaftliche Mitarbeiter,
ohne Aufgaben in der Patientenversorgung 40
WStd.
Ausgleichszeitraum 52
Wochen
3. Bereitschaftsdienste
Samstag, Sonntag, Feiertag 24
Std.
Montag – Freitag Kombimodell (8+16 Std.) 24
Std.
Die Tarifvertragsparteien werden im 2. Quartal 2007 mit dem Ziel einer Einigung
Gespräche über die Anpassung des zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation
vereinbarten Kombimodells (Ziff. 3) führen und dabei die praktischen Erfahrungen
sowie den dann notwendigen Bedarf berücksichtigen.
Rufbereitschaft entsprechend BAT a. F.
4. Werktägliche Arbeitszeit (zuzüglich Pausen)
Gem. § 3 ArbZG bis zu10
Std.
Erweiterbar bei Schichtdienst auf 12
Std. 15 Min.
(maximal 4 x pro Woche)
Arbeitsfreie Wochenenden
(Sa 0.00 Uhr bis So. 24.00 Uhr) 2 WE p.m.
abweichend im Schicht-/Wechselschichtdienst 26
WE p.a.
Ausgleichszeitraum Überstunden 52 Wochen
5. Opt. out
mit Bereitschaftsdienst bis zu 60
WStd.
(individuell und widerrufbar, 6 Monatsfrist,
Bezug jeweils tarifliche oder individuelle
Wochenarbeitszeit)
Ausgleichszeitraum52
Wochen
6. Jahresarbeitszeitkonto
Es
wird ein Jahresarbeitszeitkonto mit Festlegung von Höchst- und Mindestgrenzen eingeführt (Ampelregelung). Der
höchstzulässige Ausgleichszeitraum beträgt 12 Monate.
7. Vergütung
(Klarstellung)
Monatstabellen
BAT
Stand 2002
Stundentabellen Werte
BAT 2002
umgerechnet
auf 40 Std.
Bereitschaftsdienstvergütung 95 % Stundensatz
(Werte BAT 2002 gerechnet auf 40
Std.)
Vergütung zwischen der 42. bis 48. Std. Überstundenvergütung nach BAT Stand 2002, umgerechnet auf 42 Std.
8. Arztzulage ab 01. Juni 2006
Arztzulage mit 42 – Stunden Regelarbeitszeit
VgtGrI mtl.
651 EURO
VgtGr
Iamtl. 571 EURO
VgtGr
Ibmtl. 483 EURO
VgtGr.
IIamtl. 416 EURO
Arztzulage mit 40 – Stunden Regelarbeitszeit
VgtGrI mtl. 410 EURO
VgtGr
Iamtl. 350 EURO
VgtGr
Ibmtl. 280 EURO
VgtGr.
IIamtl. 230 EURO
9. Einmaliger
Umstellungsausgleich, fällig 15. Juli 2006
VgtGrI 2.050
EURO
VgtGr
Ia 1.750
EURO
VgtGr
Ib 1.400
EURO
VgtGr.
IIa 1.150
EURO
10. Vertragslaufzeiten, Weiterbildung
Die Mindestdauer für einen befristeten Arbeitsvertrag nach § 57 b Abs. 1 HRG beträgt
zwei Jahre. Die Tarifvertragsparteien erwarten, dass beim Abschluss von befristeten
Arbeitsverträgen mit besonders kurzen Vertragslaufzeiten auch das Interesse des
Arbeitnehmers an einer notwendigen Planungssicherheit berücksichtigt wird. Bei
befristeten Beschäftigungen im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt muss der
erste Vertrag für eine Laufzeit von nicht weniger als zwei Jahren und der
weitere Vertrag bis zum Ende der Mindestweiterbildungszeit, mindestens jedoch 1
Jahr über die Mindestweiterbildungszeit nach WO hinaus geschlossen werden.
11. Anspruchskonkurrenzen
Die Zulage nach Ziffer 8 und 9 verringert sich, wenn und soweit der
Mitarbeiter/die Mitarbeiterin nach Ziffer 1 aufgrund einer anderen kollektiven
Regelung bzw. arbeitsvertraglicher Vereinbarung Anspruch auf eine Zuwendung
bzw. Urlaubsgeld hat, monatlich um 1/12 des Jahresbetrages der entsprechenden
Leistung. Für Mitarbeiter/innen gem. Ziffer 1, die im Rahmen einer früheren
Nebenabrede oder einer sonstigen Vereinbarung Mehrarbeit/Überstunden monatlich
vergütet bekommen haben, werden zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen
Einzelfallregelungen zur Überleitung in diesen Tarifvertrag getroffen.
12. PEP
wird
planmäßig flächendeckend bis Ende 2006 als Pilot eingeführt. Im Rahmen der weiteren Verhandlungen wird eine Evaluierung vorgelegt. Auf deren Basis wird
über den erweiterten Einsatz entschieden.
13. Verhandlungsverpflichtung
Marburger
Bund und Charité sind verpflichtet, unverzüglich nach dem Abschluss eines
Tarifvertrages zwischen Marburger Bund und TDL in Verhandlungen über die
Übernahme des dortigen Verhandlungsergebnisses unter Berücksichtigung
Charité-spezifischer Besonderheiten zu treten. Die Tarifvertragsparteien werden die Verhandlungen mit dem Ziel führen, die in Ziff. 2 bis 5 getroffene Vereinbarungen zur Arbeitszeit in der hier
vereinbarten Fassung zu übernehmen. Sie werden darüber verhandeln, welche
Anpassung der Tarifregelungen zwischen Marburger Bund und TDL notwendig ist, um
ein adäquates Verhandlungsergebnis zu erzielen. Das Themengebiet VBL wird in die Verhandlungen einbezogen. Die Korrektur und
Zahlung der nach dem 01.01.2006 nicht gewährten Bewährungsaufstiege und
Lebensaltersstufen sowie die dadurch ggf. zu korrigierende Zuordnung zu der Zulage
nach Ziffer 8 und 9 erfolgt bis Ende Juli 2006. Sollte es nicht zum Abschluss eines Tarifvertrages zwischen Marburger Bund und
TDL kommen, so werden die Tarifverhandlungen im zweiten Halbjahr 2006 aufgenommen.
14. Inkrafttreten,
Laufzeit, Kündigung
Dieser Tarifvertrag tritt am 01. Mai 2006 in Kraft. Er kann mit einer Frist von
3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum 31. März 2007. Kommt es nicht innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Tarifvertrages
zwischen Marburger Bund und TDL zu einem Abschluss, so können abweichend von
Satz 2 nach Ablauf dieser Verhandlungsdauer beide Seiten diesen Tarifvertrag
mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Der Tarifvertrag wirkt grundsätzlich nach. Die Nachwirkung endet jedoch spätestens
18 Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Tarifvertrag nach Satz 3
gekündigt worden ist. Jede Tarifvertragspartei kann bei Ausspruch einer Kündigung gem. Satz 3 bestimmen, dass die in Ziff. 2 bis 5 getroffenen Regelungen bereits mit dem Ablauf
der Kündigungsfrist nicht mehr nachwirken. Macht eine Seite von dieser Option
Gebrauch, so sind unverzüglich Verhandlungen über eine entsprechende Anpassung
der Arztzulage aufzunehmen.
Erklärungsfrist bis zum 28. April 2006
Berlin, den 21. April 2006
Charité
Universitätsmedizin Berlin Marburger
Bund LV Berlin/Brandenburg