Überlastungsanzeigen und Überstundenanordnungen Die Belastung der Ärztinnen und Ärzte durch zunehmend Tätigkeiten führt entweder zu Engpässen in der Patientenversorgung oder in erheblichem Ausmaß zu (unbezahlten) Überstunden. Um diesem Missstand Einhalt zu gebieten, ist es erforderlich, die Verwaltung mit einer formalen „Überlastungsanzeige“ schriftlich auf die Situation aufmerksam zu machen, damit man in einem möglichen Schadensfall nicht dem Risiko aus dem sog. „Übernahmeverschulden“ ausgesetzt ist. Gleichzeitig sollte der Arbeitgeber schriftlich aufgefordert werden, zur Erledigung der Datenerfassung nach ICD etc. Überstunden anzuordnen. Nur wenn der Arbeitgeber erwarten muss, dass für die anfallenden Überstunden auch Freizeitausgleich oder Bezahlung verlangt wird, entsteht Handlungsbedarf für die Verwaltung. Es ist wichtig, dass Sie sich im Rahmen der Überstundenkampagne des Marburger Bundes genau an die aufgezeigten Schritte halten, damit Sie abgesichert agieren. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich direkt an den für Sie zuständigen Marburger-Bund-Landesverband. Die Juristen dort stehen Ihnen mit fundiertem Rat zur Seite! Für die erforderlichen Überlastungsanzeigen und Überstundenanordnungen benutzen Sie bitte folgende Formular-Texte (bitte ausdrucken und ausfüllen).
Schluss mit der unbezahlten Mehrarbeit