Berlin, 24. März 2009 - Nr. 19/09
Marburger Bund und Asklepios Kliniken schließen arztspezifischen Tarifvertrag
ab
Die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH und die
Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) einigten sich am 20. März 2009 auf den
ersten arztspezifischen Tarifvertrag in der Unternehmensgeschichte. Damit gelten
bei den Asklepios Kliniken künftig bundesweit – genauso wie bereits in den
anderweitig tarifgebundenen Hamburger Asklepios Kliniken - einheitliche
tarifliche Regelungen für Ärztinnen und Ärzte. Die Tarifeinigung umfasst einen
Manteltarifvertrag, einen Entgelttarifvertrag sowie einen
Überleitungstarifvertrag. Das Gehaltsniveau der Ärzte wird ab Juni 2009 im
Durchschnitt um 1,6 Prozent höher liegen, als in kommunalen
Krankenhäusern.
„Die Attraktivität des Arztberufes wird durch diesen von
Marburger Bund und Asklepios vereinbarten Tarifvertrag deutlich verbessert“,
zeigte sich der Verhandlungsführer des Marburger Bundes, Lutz Hammerschlag,
zufrieden. Die Ärztinnen und Ärzte würden von bisher unterschiedlichen
Gehaltsniveaus auf eine einheitliche Vergütungstabelle zusammengeführt, die
deutlich über den Gehältern, die in kommunalen Krankenhäusern gezahlt würden,
liege. „Angesichts des bestehenden Ärztemangels in Deutschland verfügten die
Asklepios Kliniken mit diesem Tarifvertrag nunmehr über eine verlässliche und
attraktive Vergütungsstruktur für eine leistungsorientierte, hochqualifizierte
Berufsgruppe im Krankenhaus.“
„Für die hochwertige medizinische
Versorgung unserer Patienten brauchen wir motivierte und adäquat bezahlte Ärzte.
Deshalb liegen die Schwerpunkte dieses arztspezifischen Tarifabschlusses in der
Anpassung der Vergütung und einem neuen Vergütungsmodell für
Bereitschaftsdienste“, kommentierte Dr. Dieter Brenneis, Verhandlungsführer der
Asklepios Kliniken, den Abschluss. „Diesem Anspruch wollen wir mit dem neuen
Konzerntarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte Rechnung tragen.
“Die
Vergütung des Bereitschaftsdienstes erfolgt nach einem neuen Modell unter
Ausnutzung der gesetzlichen Steuerfreiheit für Nacht-, Sonn- und
Feiertagszuschläge. Beim Freizeitausgleich im Anschluss an Bereitschaftsdienst
konnte vereinbart werden, dass nur so viele Stunden abzogen werden dürfen, wie
nach der Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit übrig
bleiben.
Die endgültige Zustimmung zur Tarifeinigung erfolgt bis Ende
März in den Gremien der Gewerkschaft und des
Arbeitgebers.
Kontakt:
Marburger
Bund
Athanasios Drougias, Telefon (030) 74684640
Asklepios Kliniken
Dr. Dieter Brenneis, Telefon (06174) 901440