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Betriebsratswahlen 2010 - Serie
Jetzt stehen die Betriebsratswahlen unmittelbar vor der Tür!Ihre Stimmabgabe ist ab 1. März gefragt – Verschenken Sie nicht Ihr Recht auf betriebliche Mitbestimmung!
Von Dr. Josef Ungemach*
Es ist wieder einmal soweit: In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2010 werden an den in privater Rechtsform geführten Krankenhäusern in Deutschland Betriebsräte gewählt. In Baden-Württemberg finden zur gleichen Zeit auch die Personalratswahlen statt, z. B. an den Universitätskliniken. Viele auch für Ärzte wichtige Entscheidungen wie die Festlegung der Arbeitszeiten unterliegen der Mitbestimmung und dürfen vom Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats vorgenommen werden. Auch die Aufgabe zu überwachen, dass die arztspezifischen Tarifverträge eingehalten werden, obliegt dem Betriebs- bzw. Personalrat.
Sie sollten sich daher unbedingt an der Wahl beteiligen – indem Sie kandidieren oder indem Sie zumindest zur Wahl gehen!
Haben Sie Interesse an einer Kandidatur, machen Sie sich kundig. In der Regel sind in Ihrem Krankenhaus die Wahlvorstände längst gebildet und der konkrete Termin der Wahl ist festgelegt. Achten Sie auf die Informationstafel des Betriebs- oder Personalsrats. Dort finden Sie die genauen Informationen für Ihr Haus. Der Wahlvorstand leitet und überwacht die Durchführung der Wahl und entscheidet auch über die Annahme der abgegebenen Listen. Er gibt Auskunft über das Wahlverfahren, die Aufstellung der Wählerlisten, den Wahlvorgang und die Stimmabgabe.
Die Entscheidung, ob Sie und Ihre Kollegen in Ihrem Haus eine gemeinsame Liste mit anderen Gewerkschaften, eine eigene offene „Weiße Liste“ oder eine geschlossene reine „Ärzteliste“ einreichen, haben Sie hoffentlich längst getroffen. Der Marburger Bund hat zu dieser Frage bewusst keine bundesweite Empfehlung abgegeben, da Sie vor Ort die Verhältnisse in Ihrem Haus gut kennen und diese Frage besser entscheiden können als ein Gewerkschaftsgremium am grünen Tisch.
Für alle Mitarbeiter
Durch Ihr Wahlverhalten entscheiden Sie dann, welche Kollegin oder welcher Kollege als Betriebs- oder Personalrat gewählt wird und damit den Auftrag erhält, die Mitarbeiter/-innen des Krankenhauses zu vertreten – alle Mitarbeiter, nicht nur die Ärztinnen und Ärzte.
Als Ärzte sind Sie die für die Behandlung der Patienten entscheidende Berufsgruppe im Krankenhaus. Sie entscheiden mit Ihrer Arbeit nicht nur über das Wohl Ihrer Patienten, Sie entscheiden auch über den Erfolg Ihres Hauses. Da ist es gut nachvollziehbar, dass Sie auch in den Entscheidungsgremien Ihrer Klinik mitbestimmen sollten. Sie sollten auch innerhalb der Organisation des Krankenhauses in den gesetzlich dafür vorgesehenen Gremien – dem Betriebs- oder Personalrat – Verantwortung übernehmen.
Nur wer sich beteiligt, bestimmt auch mit!
Eine echte Vertretung ärztlicher Interessen kann es nur geben, wenn es gewählte Ärztinnen und Ärzte im Betriebs- bzw. Personalrat gibt. Denken Sie daran: Gewählte ärztliche Betriebs- und Personalräte können schon vor Ort überprüfen, ob die vom Marburger Bund und den Krankenhausärzten seit 2006 erkämpften Ärztetarifverträge in den Krankenhäusern auch korrekt angewendet und umgesetzt werden. Denn das betriebliche Gremium, das die Umsetzung von Tarifverträgen in den Kliniken überwacht, ist der Betriebs- oder Personalrat.
Ärztliche Anliegen einbringen
Selbstverständlich vertritt der Betriebsrat die Interessen aller Mitarbeiter im Betrieb. Dennoch ist entscheidend, wer im Betriebsrat ist, welche Mehrheitsverhältnisse bestehen und welche Sachverhalte vorgetragen werden. Wer, wenn nicht die Ärzte selbst, wäre besser geeignet, die ärztlichen Anliegen vorzutragen und die Einhaltung der eigenen Tarifverträge zu überwachen?
Übernehmen Sie also Verantwortung!
Kandidieren Sie bei den jetzt anstehenden Betriebs- und Personalwahlen! Es geht um die Interessen der Ärzteschaft und darüber hinaus aller Mitarbeiter/-innen.
Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Kandidatenliste ausreichend viele Ärztinnen und Ärzte vertreten sind. Krankenhausärzte haben – auch heute noch – in der Regel befristete Verträge und wechseln häufig bereits nach kurzer Zeit die Stelle. Das führt oft dazu, dass während der Wahlperiode von vier Jahren einige Ärzte ausscheiden und die auf der Liste folgenden Ersatzmitglieder in den Betriebs- oder Personalrat nachrücken. Bilden Sie also auf den Ärzteversammlungen ausreichend lange Listen. Laden Sie zu Assistentensprecher- oder zu Ärztevollversammlungen ein, informieren Sie alle Ärzte.
Nutzen Sie vor allem auf jeden Fall Ihr Wahlrecht! Die Ärzte sind zahlenmäßig eine eher kleine Berufsgruppe. Daher sollten a l l e Ärztinnen und Ärzte wählen! Sprechen Sie Ihre Kollegen an und gehen Sie gemeinsam zur Wahl. Sie haben das Recht zu wählen und in Ihrem Krankenhaus mitzubestimmen. Geben Sie dieses Recht nicht fahrlässig aus der Hand.
Recht auf Briefwahl
Falls Sie zurzeit der Wahl in Urlaub sind oder nicht anwesend sein können, nutzen Sie Ihr Recht auf Briefwahl. Fordern Sie die Wahlunterlagen an und beteiligen Sie sich an der Wahl. Bestimmen Sie mit, was in Ihrem Krankenhaus geschieht und welche Entscheidungen getroffen werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür gibt es – nutzen Sie sie.Weitere Infos
Verschiedene Informationsmaterialien zu den bevorstehenden Betriebsratswahlen finden Sie unter
http://www.marburger-bund.de/Betriebsrat/index.php. Mit anderen Betriebsräten können Sie im Netzwerk
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Hier finden Sie weitere Artikel zur Betriebsratsarbeit.
*Dr. Josef Ungemach ist Vorsitzender des MB-Arbeitskreises Mitarbeitervertretung, MB-Bundesvorstandsmitglied, 1. Vorsitzender des MB-Landesverbandes Baden-Württemberg.
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