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Ausgabe  06-09 bis 03-10,


 _ Online-Spezial Betriebsratskampagne

Berichten Sie von Ihren Erfahrungen!
Sie sind Betriebsrat? Sie sind schon einige Jahre in diesem Gremium tätig, Sie sind bei der letzten Betriebsratswahl 2006 neu in den Betriebsrat Ihres Hauses gewählt worden? – Ihre Erfahrungen in dieser Funktion interessieren vor allem jene Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dem Gedanken tragen, bei der Betriebsratwahl 2010 von März bis Mai als Kandidaten anzutreten. Schreiben Sie Ihre Erfahrungen aAbb. \\"\@\\" Link ist eine Email-Adresse redaktion@marburger-bund.de und Ihre Erfahrungsberichte werden in den kommenden Monaten in der MBZ veröffentlicht. Tragen Sie damit dazu bei, dass noch mehr Ärztinnen und Ärzte bereit sind, sich in dieses Gremium im Interesse aller Beschäftigten wählen zu lassen.


MBZ-Ausgabe 6/09 - Dr. Josef Ungemach
Verantwortung für die Klinik – Wir vertreten Sie!
Nach den ersten Ärzte-Tarifverträgen, die die Krankenhausärzte 2006 nach langen Streiks erstritten haben, ist der MB auf Bundes- und Landesebene unbestreitbarer Tarifpartner. Aber viele wichtige Entscheidungen, wie z. B. die Umsetzung dieser Tarifverträge, die Festsetzung von Arbeitszeiten oder die Formulierung von Betriebsvereinbarungen, werden in den Krankenhäusern nach den Regeln der Mitbestimmung gefällt. Deshalb ist die bundesweite Betriebsratswahl 2010 wichtig und eine der nächsten großen Herausforderungen für den Marburger Bund.
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MBZ-Ausgabe 6/09 - Dr. Christoph Emminger
Wir Ärzte übernehmen Verantwortung – für alle Beschäftigten!
In ziemlich exakt 12 Monaten werden in vielen Kliniken bundesweit wieder die Wahlen zu den Betriebsratsgremien stattfinden. Das Betriebsverfassungs­gesetz (BetrVG) schreibt dies ­zwischen dem 1. März bis zum 31. Mai im Abstand von vier Jahren verbindlich vor. Für eine Gewerkschaft bedeutet das, bereits jetzt mit den Planungen zu beginnen und die Vorbereitungen aufzunehmen.
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MBZ-Ausgabe 7/09 - Fachbeitrag (2) - RA Frieder Schmitt
Betriebsrat werden ist nicht schwer – trauen Sie sich!
Erste Grundlageninformationen für ein Engagement im Betriebsrat: Für Krankenhäuser, die in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts betrieben werden, gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), auch wenn dessen Anteile überwiegend oder ganz im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.
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MBZ-Ausgabe 8/09 - Dr. Christoph Emminger
So nehmen Betriebsräte Einfluss auf die Arbeitsbedingungen!
Im Beitrag wird ein Inhalt der Mitbestimmung dargestellt, der für Ärztinnen und Ärzte und für die Mitglieder des Marburger Bundes (MB) erhebliche Bedeutung hat. Die Umsetzung der Regelungen der Arbeitszeiten an den Kliniken ist Sache der Betriebspartner (Arbeitgeber und BR).
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MBZ-Ausgabe 9/09 - Fachbeitrag (2) - RA Frieder Schmitt
Rechte als Betriebsrat – das erleichtert die konkrete Arbeit!
Die Tätigkeit als Betriebsrat ist ehrenamtlich. Hierdurch soll die äußere und innere Unabhängigkeit des einzelnen Mitglieds des Betriebsrats erreicht werden. Er ist nicht Vertreter kraft seines Amtes, sondern Repräsentant der Belegschaft.
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MBZ-Ausgabe 10/09 - Erfahrungsbericht von Dr. Christoph Kühnau
Bessere Krankenhäuser durch gute Betriebsratsarbeit
Ich möchte aus meinen eigenen Erfahrungen einen Einblick in die praktische Arbeit vor Ort geben. Eine kurze persönliche Vorstellung: Ich bin Facharzt für Anästhesie, habe die Schwerpunkte Intensivmedizin und Rettungsmedizin und bin seit nunmehr fünf Jahren Betriebsratsvorsitzender der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg. Am Anfang war für mich der Betriebsrat (BR), wie sicherlich für die meisten von uns, das unbekannte Wesen..
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MBZ-Ausgabe 11/09- Fachbeitrag (3) - RA Frieder Schmitt
Schutzbestimmungen – für den Betriebsrat ein wichtiger Faktor
Im Betriebsverfassungsgesetz sind Schutzbestimmungen etabliert worden, die neben dem Schutz des Organs „Betriebsrat“ auch die einzelnen Mitglieder dieser Gremien vor Benachteiligungen schützen sollen.
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MBZ-Ausgabe 12/09- Zwei Erfahrungsberichte
Solidarität und das Recht der Gestaltung!
Bei Michael Hussels-Dore weckte ein Trägerwechsel das persönliche Engagement. Und Betriebsratsanfänger zu sein ist keineswegs ein Nachteil, wie der Bericht von Dr. Simone Rosenkranz belegt.
  Erfahrungen im Betriebsrat (1)
  Erfahrungen im Betriebsrat (2)

MBZ-Ausgabe 13/09- Fachbeitrag (4) - RA Frieder Schmitt
Wer darf wo, wann und wie im Krankenhaus mitbestimmen?
Kern der betrieblichen Mitbestimmung sind die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung. Da der Erfolg der Betriebsräte entscheidend von den Kenntnissen der Beteiligungsrechte abhängt, werden die Beteiligungsrechte zunächst im Überblick dargestellt.
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MBZ-Ausgabe 14/09Erfahrungsbericht
Krankenhausärzte gestalten Arbeitsbedingungen – im Betriebsrat!
Wir Krankenhausärzte haben in der Vergangenheit viel erreicht: Wir haben 2005 und 2006 flächendeckend in Deutschland für unsere Rechte demonstriert, gestreikt und schließlich eigene Tarifverträge durchgesetzt, die die Arbeitgeber lange Zeit verweigert haben. Das betriebliche Gremium, das die Umsetzung von Tarifverträgen in den Krankenhäusern überwacht, ist der Betriebsrat..
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MBZ-Ausgabe 14/09Betriebsratswahl 2010
So unterstützt Sie der Marburger Bund bei Ihrer Kandidatur
Der Marburger Bund hat für interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich als Kandidatinnen und Kandidaten für die Betriebsratswahlen 2010 zur Verfügung stellen möchten, verschiedene neue Werbe- und Informationsmaterialien zusammengestellt.
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MBZ-Ausgabe 15/09- Facharztikel-Serie (5 und letzter Teil) - RA Frieder Schmitt
Überlassen Sie es nicht anderen – bestimmen Sie mit!
Mit dem letzten Teil zum Thema „Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Detail“  wird die Fachartikel-Serie in der Marburger Bund Zeitung zum Thema Betriebsratsarbeit zunächst abgeschlossen.
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MBZ-Ausgabe 17/09Erfahrungsbericht
Welches Wahlverfahren ist letztlich das Richtige?
Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht lautet die Gretchen-Frage. In seinem Erfahrungsbericht erläutert Dr. Christoph Emminger, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Städtischen Klinikum GmbH München, dass es auf die Situation vor Ort ankommt.
 
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MBZ-Ausgabe 18/09Ablauf
Vorbereitungen sollten schon jetzt getroffen werden!
Vom 1. März bis 31. Mai 2010 finden bundesweit die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Vermutlich wird auch in Ihrer Klinik ein neuer Betriebsrat gewählt. Werden Sie aktiv und gestalten Sie Ihre Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich mit – indem Sie auf jeden Fall Ihr Wahlrecht nutzen oder sich sogar als Kandidat zur Verfügung stellen. Die Vorbereitungen darauf sind bereits in den nächsten Wochen zu treffen. Wie eine Betriebsratswahl in etwa abläuft und was Sie alles tun müssen, um in das Betriebsratsgremium gewählt werden zu können, erfahren Sie im Artikel. Der Wahlverlauf lässt sich grob in drei Phasen einteilen.
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MBZ-Ausgabe 10/01 - Erfahrungsbericht von Dr. Claus Beermann
Wie viel Betriebsrat verträgt denn nun ein Krankenhaus?
Jeder kennt sie, die Missstände in deutschen Krankenhäusern: unbezahlte Überstunden, Bereitschaftsdienste, die eigentlich keine sind, Pausen, die nicht genommen werden können, ungerechte Einteilungen im Dienstplan, „besondere erzieherische Maßnahmen“ im Zusammenhang mit Ausbildungsinhalten und so weiter und so weiter. Angesichts knapper Kassen und unbesetzter Stellen sind diese Phänomene mittlerweile nicht mehr nur ein Problem der Ärzte.
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MBZ-Ausgabe 10/02 - Erfahrungsbericht von Dr. Harald Mertes
Die Arbeit im Betriebsrat: Von der Anamnese bis zur Therapie
Kollege Hein rief letzte Woche an und bat um einen Termin. Es ginge nicht mehr. Es müsste sich etwas ändern. Wir vereinbarten für heute einen Termin. Heute sitzt der Kollege vor mir.
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MBZ-Ausgabe 10/03 - Von Dr. Josef Ungemach
Jetzt stehen die Betriebsratswahlen unmittelbar vor der Tür!
Es ist wieder einmal soweit: In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2010 werden an den in privater Rechtsform geführten Krankenhäusern in Deutschland Betriebsräte gewählt. In Baden-Württemberg finden zur gleichen Zeit auch die Personalratswahlen statt, z. B. an den Universitätskliniken. Viele auch für Ärzte wichtige Entscheidungen wie die Festlegung der Arbeitszeiten unterliegen der Mitbestimmung und dürfen vom Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats vorgenommen werden.
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Die Marburger Bund Zeitung stellt lediglich eine Auswahl der aktuellen Print-Ausgabe im Internet zur Verfügung. Die entsprechende Auswahl älterer Artikel finden MBZ-Abonnenten im Archiv. Die vollständige Ausgabe gibt es ausschließlich als Print-Version. Sollten Sie Fragen zu Artikeln haben, die nur dort erschienen sind, so wenden Sie sich bitte unter Angabe von Ausgabennummer und Erscheinungstermin an Frau Stojanovska, Redaktionssekretariat, stojanovska@marburger-bund.de.
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