• Zahnarzt will bis zur abschlagsfreien Rente weiterarbeiten

    Klage gegen UKE
    08.Mai 2024
    Hamburg
    Professor Ibrahim Nergiz kämpft vor Gericht für sein Recht, bis zum Erhalt einer vollen, abschlagsfreien Altersrente zu arbeiten, nachdem das UKE dies zuvor abgelehnt hat.
    Professor Ibrahim Nergiz will bis zur abschlagsfreien Rente weiterarbeiten.
    Professor Ibrahim Nergiz will bis zur abschlagsfreien Rente weiterarbeiten.

    Seit 30 Jahren arbeitet Professor Ibrahim Nergiz als Zahnarzt am UKE mit einem entfristeten Arbeitsvertrag und übernimmt seit vielen Jahren Führungsaufgaben in der Zahnklinik, zuletzt als stellvertretender Klinikdirektor. Zudem hat er auch an dem neuen iMed Dent-Studiengang mitgewirkt. Er ist seit über zehn Jahren Mitglied in diversen Gremien der Fakultät (z.B. Promotionsausschuss, Strukturausschuss) sowie stellvertretendes Mitglied im Akademischen Senat, in den er jüngst im April 2024 wiedergewählt wurde. Im Juni 2024 wird er 66 Jahre alt, was für seinen Jahrgang zwar das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre. Allerdings wird er erst mit 70 Jahren – Ende Juni 2028 – die „Regelaltersgrenze“ in seinem zahnärztlichen Versorgungswerk erreichen, die ihm eine volle, abschlagsfreie Altersrente garantiert. Deshalb möchte er noch vier Jahre weiterarbeiten, was sein Vorgesetzter ausdrücklich begrüßt und auch den Regelungen des im UKE gültigen Tarifvertrags entspricht. Das UKE hingegen hält an einem früheren Arbeitsende fest. Dagegen klagt nun der Zahnarzt mit Unterstützung des Marburger Bund Hamburg vor dem Hamburger Arbeitsgericht.

    Nergiz ist als Zahnarzt Pflichtmitglied einer auf landesrechtlicher Grundlage errichteten Versorgungseinrichtung für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Für seine Altersversorgung hat er jahrelang Beiträge an das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN) gezahlt. Seine Altersrente ab Juni 2024 würde über 1.100 Euro weniger betragen als die Basisberechnung für die vom zahnärztlichen Versorgungswerk angestellte abschlagsfreie Altersrente. „Ich fühle mich dem UKE verbunden, arbeite gerne und bin noch fit“, sagt Nergiz. „Es gibt für mich keinen Grund früher aufzuhören und es ist mir wichtig, eine abschlagsfreie Rente zu erhalten.“

    "Laut Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis – ohne dass es einer Kündigung bedarf – erst mit Erreichen der für das jeweilige ärztliche Versorgungswerk geltenden Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente. Im Fall von Herrn Professor Nergiz ist dies mit der Vollendung seines 70. Lebensjahres", betont Katharina von der Heyde, Geschäftsführerin des MB Hamburg und Prozessbevollmächtigte von Professor Nergiz. "Es ist bedauerlich, dass das UKE auf mehrere Versuche, diesen Umstand außergerichtlich zu klären, nicht eingegangen ist und an dem früheren Beschäftigungsende festhält." Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wird nun am 31. Mai 2024 stattfinden.

    Sowohl der Personalrat für das Wissenschaftliche Personal (WPR), dem Nergiz seit 14 Jahren angehört, als auch sein Vorgesetzter hatten sich für seine Weiterbeschäftigung eingesetzt.